Baumschutz gilt auch in Ortsteilen

Quelle: www.schwarzwaelder-bote.de

Wann darf welcher Baum gefällt und in welchen Fällen müssen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden: Das wird, vereinfacht dargestellt, in der städtischen Baumschutzsatzung geregelt. Über diese wurde im Technischen Ausschuss nun debattiert.
 
Villingen-Schwenningen. Die Baumschutzsatzung wurde von der Stadt überarbeitet. Dabei wurde unter anderen neu definiert, welche Pflanzen zukünftig unter den Schutz der Satzung fallen. Grundsätzlich, so befand CDU-Stadträtin Gudrun ­Furtwängler in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag, würde die Satzung sogar gelockert, was Betroffenen entgegenkommen dürfte.
 
Und dennoch hatte ihre Fraktion gemeinsam mit den Freien Wählern bereits im Dezember 2018 einen Antrag eingebracht, über den es nun abzustimmen galt. Denn die beiden Fraktionen forderten, im Rahmen der Satzungsüberarbeitung die Ortsteile zukünftig außen vor zu lassen. Die schriftliche Begründung: "Die Teilorte von Villingen-Schwenningen liegen alle im Grünen, zudem haben die meisten Häuser in den ­kleinen Gemeinden einen Garten um das Haus herum."
 
Daraus folgerten CDU und Freie Wähler, dass es nicht notwendig sei, dort einzelne Bäume unter einen besonderen Schutz zu stellen. Mit ihrem Antrag orientierten sie sich an der Stadt Bad Dürrheim, die ihre Satzung tatsächlich nur auf die Kernstadt begrenzt hat.
 
Bevor es zur Abstimmung im Technischen Ausschuss kam, wurde bereits in den Ortschaftsräten darüber abgestimmt. Hier ergab sich, wie Bürgermeister Detlev Bührer mitteilte, ein breit gefächertes Bild. So stimmten Herzogenweiler, Mühlhausen und Obereschach einstimmig für den Antrag, Pfaffenweiler, Marbach und Weilersbach zumindest noch mehrheitlich und Rietheim, Tannheim sowie Weigheim dagegen. Diese unterschiedlichen Ergebnisse führten auch in der Dienstagssitzung zu Diskussionen: "Wenn wir die Ortschaften unterschiedlich behandeln, bekommen wir wohl ein rechtliches Problem", stellte Detlev Bührer eines der Grundprobleme dar. Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Satzung zwar inhaltlich zu ändern, ihre Gültigkeit allerdings so beizubehalten wie bisher.
 
Damit stieß er bei SPD-Stadtrat Edgar Schurr, Gudrun Furtwängler und FDP-Stadtrat Frank Bonath auf offene Ohren. Alle drei betonten, "dass wir eine gemeinsame Stadt sind" und deshalb keine Unterschiede gemacht werden sollten. Allerdings ging Bonath noch ein Stück weiter: "Ich würde behaupten, dass viele Bürger nicht einmal wissen, dass es eine solche Satzung gibt." Deshalb stellte er den Antrag, die Satzung komplett zu streichen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch dann sämtliche Bürger mit der Kettensäge losziehen und wie wild Bäume fällen", stellte er überspitzt dar.
 
Bührer erklärte, dass seiner Einschätzung nach zwar 99 Prozent der Fälle unproblematisch seien, er es aber für ein wichtiges Zeichen der Stadt halte, eine klare Regelung im Umgang mit der Natur zu haben. Und dennoch wurde Bonaths Antrag mit sechs Ja-, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nur knapp abgelehnt.
 
Ebenfalls keine Mehrheit bekam der Antrag von CDU- und Freie Wähler. Den sieben Ja-Stimmen standen zweimal Nein und sechs Enthaltungen gegenüber. Damit wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch wohl die Neufassung der städtischen Baumschutzsatzung – gültig für die Gesamtstadt – schließen.